Ein aktueller Diskussionsvorschlag zu einem Straftatbestand Korruption im Gesundheitswesen sensibilisiert für den kritischen Punkt des Gesetzesvorhabens: Das Korruptionsverbot darf nicht zur Kooperationsbremse werden, warnt Rechtsanwalt Dr. Daniel Geiger.
Von Daniel Geiger
KARLSRUHE. Vor nun bald drei Jahren hat der Große Senat für Strafsachen am Bundesgerichtshof entschieden, dass die Korruptionsdelikte des Strafgesetzbuches auf niedergelassene Vertragsärzte nicht anwendbar sind (Az.: GSSt 02/11). Begleitet wurde die Entscheidung von einem großen medialen Echo, in dem unter anderem beklagt wurde, dass Ärzte-Bestechung nunmehr "vollkommen legal" sei.