Gesetzlich versicherte Patienten können auf Kosten der Krankenkassen eine ärztliche Zweitmeinung einholen. Das wissen die Wenigsten, wie eine aktuelle Studie zeigt. Dabei ist der Bedarf an Entscheidungshilfen groß.
Von Matthias Wallenfels
HAMBURG. Das Recht eines gesetzlich versicherten Patienten auf eine ärztliche Zweitmeinung ist vielen Deutschen nicht geläufig: Jeder Vierte weiß nicht, dass die Kosten für das Einholen einer zweiten Meinung eines anderen Facharztes - unabhängig von der Art der Erkrankung - von den Krankenkassen übernommen werden.